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DIN 6868-57

Die DIN V 6868-57 kann bei einer zukünftigen Teilabnahmeprüfung (unter Berücksichtigung der Raumklassen, Tätigkeitsarten und Beleuchtungsstärke nach DIN 6868-157) weiterhin herangezogen werden, wenn bis zum 30.06.2018 eine freiwillige Abnahmeprüfung unter Verwendung von Testbildern (z.B. DIN 6868-57 oder SMPTE Bild) durchgeführt wurde. Diese Möglichkeit zur Anwendung der DIN V 6868-57 endet jedoch am 01.01.2025.

Für mobile C-Bögen, die vor dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden und nicht die Möglichkeit zur Einspeisung digitaler Testbilder haben, gilt folgendes: Wenn nach dem 30.06.2018 keine Abnahme- oder Teilabnahmeprüfung des Bildwiedergabegerätes erforderlich ist, können diese Geräte vorerst weiterbetrieben werden. Wenn jedoch eine Abnahme- oder Teilabnahmeprüfung erforderlich wird, muss die DIN 6868-157 angewendet werden.

Für mobile C-Bögen, die vor dem 01.05.2015 erstmals in Betrieb genommen wurden und die Möglichkeit zur Einspeisung digitaler Testbilder haben, wird empfohlen, eine Abnahme- oder Teilabnahmeprüfung unter Berücksichtigung der Raumklassen und Tätigkeitsarten nach DIN 6868-157 oder DIN V 6868-57 durchzuführen, um einen sicheren Betrieb bis zum 01.01.2025 zu gewährleisten.

Ab dem 01.07.2018 muss bei der Neuinbetriebnahme von mobilen C-Bögen auch die DIN 6868-157 angewendet werden. Die Übergangsfrist zur Anwendung der DIN 6868-57 an BWS/BWG von mobilen C-Bögen und ortsfesten Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräten endete am 30.06.2018.

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C-Bögen – digitale und analoge Radiographie – Fluoroskopie – Angiographie – Mammographie –
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