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Regierungspräsidium

Ein Regierungspräsidium ist eine staatliche Verwaltungsbehörde auf der Ebene der Regierungsbezirke in Deutschland. Es ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig, je nach Bundesland und Bezirk können diese Aufgaben unterschiedlich sein. Typische Zuständigkeitsbereiche von Regierungspräsidien sind beispielsweise die Genehmigung von Bauprojekten, die Aufsicht über Schulen und Hochschulen, die Überwachung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen, die Förderung von Wirtschaft und Tourismus sowie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Leitung eines Regierungspräsidiums obliegt in der Regel einem Regierungspräsidenten oder einer Regierungspräsidentin, der oder die von der jeweiligen Landesregierung ernannt wird.

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