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Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden

Oberste Aufsichts-/Kontrollbehörde ist in der Regel das für Strahlenschutz zuständige Landesministerium, Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Wo die Landesbehörde dann die ausführende Stelle ansiedelt, ist unterschiedlich (z.B. in Baden-Württemberg ist es das Regierungspräsidium, in Rheinland-Pfalz ist es die Gewerbeaufsicht in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion). Die Ärztliche Stelle (ÄS) kann ebenfalls je nach Bundesland unterschiedlich angesiedelt sein – i.d.R. bei der jeweiligen Ländesärztekammer (LÄK).

Ärztliche Stellen sind gesetzlich verankerte Einrichtungen, sie haben die Aufgabe, die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung sicherzustellen. Alle Ärzte/Ärztinnen, die radiologische, strahlentherapeutische und nuklearmedizinische Leistungen erbringen, sind verpflichtet, sich bei der für sie zuständigen Ärztlichen Stelle zu melden.

Die Ärztlichen Stellen wirken darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet und die technischen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden sowie dass die strahlungserzeugenden Geräte auf dem neuesten Stand sind.

 

Meldung bei der Ärztlichen Stelle (ÄS)

Der Betreiber der Röntgenanlage (= Krankenhaus/MVZ/Praxis) ist für die Anmeldung bei der ÄS zuständig. Der Betreiber der Röntgenanlage muss regelmäßig alle 2 Jahre die vorgeschriebenen Prüfungen schriftlich und mit Bildaufnahmen der Prüfungen dokumentieren und der ÄS nachweisen.

Hierbei unterstützen wir Sie, indem wir die einzureichenden digitalen Unterlagen (Prüfprotokolle, Bildaufnahmen) aus unserem Archiv zusammenstellen.

Der Prüfbericht (Ergebnisbericht) wird dann nach der Überprüfung von der ÄS wieder an den Betreiber übersandt, der uns wiederum über das Ergebnis informiert.

Die Erfahrung zeigt, dass die mit Hilfe von MSB eingereichten Unterlagen oft zu besseren Prüfberichten und Durchschnittsbewertungen führen.

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