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Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Geräte, bei der Kommunikation mit dem Hersteller und bei der Abnahme. Wir erfassen und optimieren die Bezugswerte (Kalibrierung) als Basis für die Konstanzprüfungen.

Abnahmeprüfung von Röntgengeräten

nach DIN6868-150

Bevor eine Röntgeneinrichtung in Betrieb genommen wird, muss gemäß § 115, Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eine Abnahmeprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung hat den Zweck, sicherzustellen, dass die Installation und Konfiguration der Einrichtung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bei einer Untersuchung sollte eine optimale Bildqualität mit einer möglichst geringen Strahlenexposition erreicht werden. Während dieser Abnahmeprüfung werden auch die Referenzwerte für die Konstanzprüfung festgelegt, damit kontrolliert werden kann, dass das Gerät in diesem Rahmen über seinen Lebenszyklus betrieben wird. Wir verwenden Ihre eigenen Prüfmittel oder stellen bei Bedarf unsere eigenen zur Verfügung, um die Bezugswerte für die Konstanzprüfung festzulegen. Die Aufzeichnungen der Prüfungsergebnisse erfolgen digital und werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Teil-Abnahmeprüfung nach Reparatur

Nach einer Reparatur oder einem Umzug muss eine Teilabnahmeprüfung vorgenommen werden. So wird sichergestellt, dass die Referenzwerte eingehalten werden und eine möglichst geringe Strahlendosis vom Gerät ausgeht.

Abnahmeprüfung von Bildwiedergabesystemen

nach DIN6868-157

Bei der Inbetriebnahme eines neuen Befundungsmonitors ist es wichtig, dass dieser im Rahmen der Spezifikation des Herstellers liegt, damit Ihre Garantie nicht erlischt und Ihnen dadurch auch länger zu Verfügung steht. Es ist bei der Abnahme sicherzustellen, dass das Gerät keine Schäden vom Transport davongetragen hat. Das System aus Grafikkarte und Monitor muss richtig eingerichtet werden, damit die von Ihren MTR erstellten Röntgenbilder auch optimal und korrekt dargestellt werden.
  

Festlegung Bezugswerte

Die Festlegung der Bezugswerte in der Qualitätssicherung radiologischer Systeme erfolgt in der Regel im Rahmen der Abnahmeprüfung nach Paragraph 115 StrSchV.

Konstanzprüfungen dienen dazu, die Dosis sowie die Bildqualität von Röntgengeräten regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie innerhalb der definierten Toleranzwerte liegen.

Bei der Konstanzprüfung werden Messungen in den verschiedenen Modi durchgeführt, um die Bildqualität und Dosis des Geräts zu überprüfen. Die Messergebnisse werden anschließend mit den definierten Bezugswerten verglichen. Sind diese innerhalb der Grenzwerte, gilt das Gerät als konstant.

Ihr Ansprechpartner

Justin Seitz
Geschäftsführer

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