Zertifikatsverwaltung
Oberste Aufsichts-/Kontrollbehörde ist in der Regel das für Strahlenschutz zuständige Landesministerium, Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Wo die Landesbehörde dann die ausführende Stelle ansiedelt, ist unterschiedlich (z.B. in Baden-Württemberg ist es das Regierungspräsidium, in Rheinland-Pfalz ist es die Gewerbeaufsicht in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion). Die Ärztliche Stelle (ÄS) kann ebenfalls je nach Bundesland unterschiedlich angesiedelt sein – i.d.R. bei der jeweiligen Ländesärztekammer (LÄK).
Ärztliche Stellen sind gesetzlich verankerte Einrichtungen, sie haben die Aufgabe, die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung sicherzustellen. Alle Ärzte/Ärztinnen, die radiologische, strahlentherapeutische und nuklearmedizinische Leistungen erbringen, sind verpflichtet, sich bei der für sie zuständigen Ärztlichen Stelle zu melden.
Die Ärztlichen Stellen wirken darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet und die technischen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden sowie dass die strahlungserzeugenden Geräte auf dem neuesten Stand sind.